Herzlich willkommen!

Aufgrund der dynamischen Lage zur Gesetzesfindung des Infektionsgeschehens verweisen wir hier auf die offiziellen Webseiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie zum offiziellen Dashboard des Robert-Koch-Institutes. Bitte informieren Sie sich zur aktuellen Lage und zur Anreise in folgenden offiziellen Portalen:

https://www.mv-corona.de/

https://corona.kreis-vg.de/

 

 

Ergänzende Hotelinformationen

Frühstück

Im Restaurant steht Ihnen täglich unser Frühstück von 07:30-10:30 Uhr zur Verfügung. Da auch im Restaurant Mindestabstände einzuhalten sind, sind unsere Frühstückskapazitäten etwas eingeschränkt. Wir machen deshalb darauf aufmerksam, dass die Zeit von  8:45 bis 9:45 h sehr beliebt ist und empfehlen, ggf. auf andere Zeiten auszuweichen.

Setzen Sie sich bitte nur an frisch eingedeckte, also desinfizierte Tische und registrieren Sie Ihren Besuch mit der Luca-App. Auf Nachfrage erhalten Sie ein entsprechendes Registrierungsformular zum Ausfüllen. Diese Kontaktnachverfolgung ist eine direkte Vorschrift der Coronaverordnung MV.
An den Buffets herrscht für alle Abstands- und Maskenpflicht. Das Desinfizieren der Hände ist vor Nutzung des Buffets Vorschrift. Bitte beachten Sie das Einbahnstraßensystem und die Abstandslinien am Boden. Vorsorglich möchten wir erwähnen, dass unsere Mitarbeiter von der Geschäftsleitung  angewiesen sind, alle Gäste freundlich, aber unnachgiebig zum Einhalten aller Regeln anzuhalten.

Restaurant (sofern im Haus vorhanden)

Zum Mittag- oder Abendessen sind Sie herzlich willkommen in unserem Restaurant. Eine Tischreservierung ist wegen der eingeschränkten Kapazitäten sehr empfehlenswert. Bitte nehmen Sie diese direkt im Restaurant wahr. Wenn Sie Halbpension gebucht haben, haben wir bereits einen Tisch für Sie reserviert. Informieren Sie sich bitte direkt im Restaurant, wo Sie Platz nehmen können. Auch zum Mittag oder Abendessen ist die Kontaktnachverfolgung per Luca-App bzw. handschriftlich Pflicht.

Schwimmbad und Sauna (sofern im Haus vorhanden)

Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrem Dazustoßen die Corona bedingte, maximale Besucherzahl im Schwimmbad- und Saunabereich nicht überschritten wird und weichen Sie in diesem Falle auf eine andere Zeit aus.

Hier finden Sie die CORONA-LANDESVERORDNUNG MV als Download.